Natura 2000

Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein europäisches Netz von besonderen Schutzgebieten, mit welchem gefährdete wildlebende heimische Pflanzen- und Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume länderübergreifend geschützt werden sollen. Ein zusammenhängendes Netz aus Biotopen soll Europa überziehen und der Natur ein Überleben zwischen Kultur- und Industrielandschaft ermöglichen. 

Die Natura 2000 Gebiete wurden nach Massgabe der Europäischen Richtlinien 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) sowie 79/409/EWG (kurz Vogelschutzrichtlinie) errichtet. Daher überschneiden sich häufig die aufgrund der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie errichteten Natura 2000-Gebiete. Zur Unterscheidung haben sich in Deutschland die Begriffe FFH-Gebiet und Europäisches Vogelschutzgebiet etabliert. Zur Identifikation erhält jedes Natura-2000-Gebiet eine europaweit eindeutige Nummer, EU-Code genannt. 

Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist der Erhalt aller im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sowie die Gewährleistung eines für deren langfristiges Überleben ausreichenden Bestandes. Für die im Anhang I aufgeführten besonders bedrohten Vogelarten müssen besondere Schutzmassnahmen zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Lebensräume durchgeführt werden. Die zahlen- und flächenmässig geeignetsten Gebiete werden zu diesem Zweck als Schutzgebiete ausgewiesen. Schutzgebiete für die nicht im Anhang I aufgeführten regelmässig auftretenden Zugvogelarten zum Schutz ihrer Brut-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten sind ebenfalls zu schützen. In diesem Zusammenhang kommt dem Schutz von Feuchtgebieten herausragende Bedeutung zu. 

Auswahlverfahren 

Natura 2000 Gebiete werden von dem jeweiligen Mitgliedsstaat der EU ausgewählt. In Frage kommen Gebiete, welche natürliche Lebensräume vieler verschiedener Tiere und Pflanzen, oder ein Habitat einer bestimmten Art umfassen. Die ausgewählten Gebiete werden dann der EU-Kommission vorgeschlagen und von dieser bewertet. Wird ein Gebiet in die Natura 2000 Liste aufgenommen, ist der Mitgliedsstaat verpflichtet, dieses so schnell wie möglich unter besonderen Schutz zu stellen und dafür zu sorgen, dass der in der FFH-Richtlinie definierte günstige Erhaltungszustand der jeweils bedeutsamen Artvorkommen und Lebensräume bewahrt wird. Die Mitgliedsstaaten müssen dazu Entwicklungsziele definieren und die geeigneten gesetzlichen, administrativen oder vertraglichen Schutzinstrumente zur Erreichung dieser Ziele auswählen und umsetzen. 

Eingriffe 

Vorhaben, die eine bestimmte Fläche des Erdbodens in Gestalt oder Nutzung oder den mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegel verändern, gelten dann als Eingriffe in Natur und Landschaft, wenn sie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Sollen Eingriffe in ein Natura-2000 Gebiet erfolgen, sind umfangreiche Prüfungen vorgeschrieben. 

  1. Zunächst muss in einer Vorprüfung geklärt werden, ob der geplante Eingriff möglicherweise zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes führen kann. Dabei ist es egal, ob das Vorhaben direkt im Gebiet stattfindet oder von aussen auf das FFH-Gebiet einwirkt. Lässt sich eine erhebliche Beeinträchtigung nachweislich nicht ausschliessen, muss eine Verträglichkeitsprüfung erfolgen. Für Pläne und Projekte wie eine Bundesfernstrassenplanung ist die Vorprüfung zwingend vorgeschrieben. 
  2. Eine Verträglichkeitsprüfung (VP) (¬ß 34 Abs. 1, 2 BNatSchG) wird unabhängig von einer eventuell zusätzlich erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG durchgeführt. Während nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei Eingriffen in die Natur unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensiert werden können, gilt für ein Natura-2000-Gebiet ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Dies bedeutet, dass keine wesentlichen Verschlechterungen der Lebensraumtypen sowie erhebliche Störungen der für das Gebiet gemeldeten Arten erfolgen dürfen und dass Nutzungsänderungen nur zulässig sind, soweit sie sich nicht erheblich nachteilig auf die definierten Erhaltungsziele auswirken. 
  3. Ergibt die Verträglichkeitsprüfung, dass das Projekt zu Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck massgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es zunächst unzulässig. Dieses Ergebnis kann nur überwunden werden, wenn es zu dem geplanten Eingriff nachweislich keine Alternativen gibt (¬ß 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG) und ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem geplanten Eingriff nachgewiesen werden kann, welches schwerer wiegen muss als das öffentliche Interesse am Schutz des betroffenen Gebietes. 

5614-401 Feldflur bei Limburg (EU-Vogelschutzgebiet) 

Auszug aus der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlichten Gebietsliste - Gebiet in der Karte ansehen

gebiet 5614

Beschreibung


Bei dem Gebiet 5614-401 handelt es sich um offene Feldffluren mit vorherrschendem Ackerbau in milderer Klimalage. Es ist ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet am Westrand der hessischen Vogelzugschneise für Kranich, Goldregenpfeifer, Kornweihe, Mornellregenpfeifer, Kiebitz, kleines Sumpfhuhn und weitere Arten nach Art. 4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie. 

Das Gebiet ist durch Intensivierung der Landwirtschaft, Bau von Windkraftanlagen und Starkstromleitungen sowie durch den Bau von Umgehungsstrassen gefährdet. 

Entwicklungsziele

Erhalt und Verbesserung der Lebensbedingungen für relevante durchziehende und überwinternde Vogelarten durch Fortsetzung der bisherigen Landwirtschaft. Dazu gehören unter anderem: 

  • Erhaltung von grossräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Arten günstigen Nährstoffhaushalt 
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
    Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten 
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten

Bilder-Galerie

Gesamtkarte Gebiet
Gesamtkarte Mann

Downloads

HE 7620 SuÃàdumgehung Limburg mit OU Flacht-Niederneisen

Projektbeschreibung und Beurteilungskriterien des Gesamtprojektes. Auszug aus der Dokumentation des Bundesverkehrswegeplans 2003.

Schon gewußt? - Blatt 00: Die Übersichtskarte

Wir stellen uns vor - unsere Ziele und Grundsätze, und die wichtigsten Argumente gegen die Umgehung auf einen Blick.

Schon gewußt? - Blatt 01: Die Brücke über die Eppenau

Die Südtrasse sieht eine Überquerung der Eppenau, eines Naherholungsgebietes von besonderer Bedeutung, durch eine vierspurige Brücke vor - mit einer Länge von 340m und einer Höhe von 15 Metern.

Schon gewußt? - Blatt 02: der Graben zwischen Blumenrod und Linter

Detaillierte Informationen zur Trassenführung der Südumgehung, den erwarteten Lärmbelastungen für Blumenrod und den Auswirkungen für die Bevölkerung.

Schon gewußt? - Blatt 11: Das Wunder der Diezer Straße

Die Stadt Limburg führt als Argument für eine Umgehungsstrasse seit Jahren an, dass die Diezer Strasse entlastet werden müsse. Ob dies der wahre Grund für die Limburger Südumgehung ist, scheint fraglich. Wir zweifeln dies seit Jahren an und werden nun durch amtliche Zahlen bestätigt. 

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a - Blumenrod

Luftbild des Trassenverlaufs 1a um Blumenrod mit den Schulen

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a - Blumenrod IV

Luftbild des Trassenverlaufs 1a um das Neubaugebiet Blumenrod IV

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a - Linter-Blumenrod

Luftbild des Trassenverlaufs 1a zwischen Linter und Blumenrod mit Anschluss an die B 417

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a und Holzheim

Luftbild des Trassenverlaufs der Südumgehung Limburg mit Anschluss an die Umgehung Holzheim

UVS Karte 1 Bestand
Diese Karte weist den Bestand von Siedlungen und Biotopen aus

Weitere Informationen

19.12.2012
31:13 für die Alttrasse

Die Mehrheit für die Alttrasse als Vorzugsvariante der Südumgehung ist überaus deutlich. Eine Große Koalition aus CDU und SPD hat geschlossen für sie gestimmt. Die CDU-Fraktionm die lange auf die Umfahrung von Blumenrod gesetzt hatte, machte deutlich, dass sie "auch zu unpopulären Entscheidungen" bereit sei, "wenn sie die Bürger entlasten". Die Umgehung auf der Alttrasse führe zu einer deutlichen Entlastung und sei zudem die einzige Möglichkeit für die Stadt, um überhaupt noch weiter mit einer Umgehung rechnen zu können.

19.12.2012
Große Zweifel

Der Verein "Bürger gegen die Südtangente/Alttrasse" kündigte nach der Entscheidung an, den Beschluss rechtlich und die ihm zugrundeliegenden Gutachten fachlich prüfen zu lassen. Es gebe ganz erhebliche Schwächen in den fachlichen Aussagen zur Grundwasserproblematik sowie auch zum Lärmschutz, die zu einer ganz erheblichen Kostensteigerung führen wird – analog zur Variante 1, der Umfahrung von Blumenrod, deren Kosten explodiert sind, nachdem nähere Untersuchungen ergeben haben, dass es erhebliche Probleme mit dem hoch anstehenden Grundwasser gibt.
"Ich glaube nicht, dass die Entscheidung ohne Berücksichtung der Zusammenhänge eine Zukunft haben wird", sagt Ralf Jung-König als Vorsitzender des Vereins "Keine Südumgehung Limburg". Vorrangiges Ziel war es, die Umfahrung von Blumenrod zu verhindern, doch die Alttrasse wird genauso abgelehnt.

18.12.2012
Die Jahrhundertentscheidung

Die Entscheidung ist gefallen, mit deutlicher Mehrheit. Es ist das erste Mal eine klare Entscheidung für die sogenannte Alttrasse, die durch Blumenrod führt. Die NNP fasst die Entwicklung, die bereits in den 1930er Jahren begann, noch einmal zusammen.

17.12.2012
Was geplant wird, bestimmen wir

Seit Jahrzehnten wird über die Trasse der Südumgehung diskutiert, heute Abend wird es zum ersten Mal eine deutliche Mehrheit geben, die sich für einen Verlauf der Straße auf der so genannten Alttrasse ausspricht. CDU und SPD haben sich im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung, klar für diese Variante ausgesprochen und unterstreichen ihren politischen Willen auch mit einem gemeinsamen Antrag. Vertreter der bestehenden Vereine gegen die Alttrasse und die Südumgehung um Blumenrod haben angekündigt, gegen "eine Umgehung auf der Alttrasse zu kämpfen".

13.12.2012
Schaden für die Natur

Am kommenden Montag entscheiden die Limburger Stadtverordneten über die von ihnen gewünschte Trasse für eine Südumgehung. Es steht eine breite Mehrheit für die Alttrasse mitten durch Blumenrod. Dagegen regt sich zunehmend Widerstand. Der BUND lehnt diese Variante ebenso entschieden ab wie die Südtangente oder noch weiter vom Stadtgebiet entfernt liegende Umgehungsvarianten.

03.12.2012
Trassenentscheidung des Verkehrsausschusses

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr der Stadt Limburg hat am 26. November in einer lebhaften und vielbeachteten Sondersitzung über die Trasse der Südumgehung entschieden.
Mit den Stimmen von CDU und SPD hat sich der Ausschuss entschieden, die Alttrasse (Variante 2.1) zu empfehlen. Die finale Entscheidung liegt nun bei der Stadtverordnetenversammlung, die in ihrer Sitzung am 17. Dezember darüber abstimmen wird. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung die Trasse final bestätigt hat, wird diese an das Bundesverkehrsministerium zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan gemeldet.

Die Entscheidung hat auch ein großes Echo in der Presse gefunden.

27.11.2012
Für die Alttrasse

CDU und SPD haben mit ihrer Mehrheit die Linie für die
Entscheidung der Stadtverordneten am 17. Dezember vorgegeben: Die
Planungen für die Südumgehung sollen auf der Alttrasse fortgesetzt
werden. Mit der Entscheidung von CDU und SPD wird der Magistrat aufgefordert, alle Schritte in die Wege zu leiten, damit die Vorzugsvariante 2.1 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen werden kann. Allerdings halten sich die beiden Fraktionen die Möglichkeit offen, die Südumgehung zu einem späteren Zeitpunkt infrage zu stellen. Das hänge von den weiteren Planungsergebnissen ab.
Zu diesem Artikel gibt es auf der Seite der NNP eine Reihe von Kommentaren und Lesermeinungen.

26.11.2012
FDP lehnt Alttrasse ab

Die FDP-Fraktion wird die Alttrasse als Variante für die Südumgehung in den anstehenden Sitzungen ablehnen. Das hohe Verkehrsaufkommen in der Innenstadt mache eine weiträumige Umgehung Limburgs nötig. Die Alttrasse hefe den Bewohnern der Diezer Straße nicht nennenswert, die einzigen, die wirklich von dieser Alttrasse profitieren seien die Diezer Bürger, die Bewohner der Aargemeinden und die Gewerbebetriebe in Diez.