Projektbeschreibung und Beurteilungskriterien des Gesamtprojektes. Auszug aus der Dokumentation des Bundesverkehrswegeplans 2003.
Die Südumgehung Limburg und die Umgehung Holzheim werden von den zuständigen Behörden in Hessen und Rheinland-Pfalz als Gesamtprojekt geplant und sind als eine Planungseinheit anzusehen.
Die Planungen sehen derzeit sechs verschiedene Trassenvarianten vor.
Variante 1, 2, 3, 3a und 3b
Die Variante 1 führt von der L319 von Limburg kommend, in einem scharfen Bogen nach links. Von dort kreuzt sie die "Alte Strasse" und führt parallel zum "Erlenweg" Richtung "Ober den Erlen". Die Erlenbach wird durch ein Brückenbauwerk überquert. Am Ende der Brücke beginnt ein Trogbauwerk, welches in einer Rechtskurve im Abstand von weniger als 80 m um die südöstlichen Häuser des Wohngebietes "Ober den Erlen" herum geführt wird. Von hier aus verläuft die Strcke in Richtung Flacht. Dabei keuzt die Trasse den heutigen Abzweig im Feldweg, der Südlich vom Wohngebiet nach Flacht abzweigt und zum Marmorwerk führt. Dort verlässt die Strasse den Trog, und führt wiederrum in einem Brückenbauwerk östlich am Marmorwerk vorbei in Richtung Niederneisen.
Die Variante 2 führt von der L319, in Höhe des Windrades von Limburg kommend in einer Linkskurve in Richtung Hof Hohenfeld. Unmittelbar hinter dem Windrad beschreibt die Trasse eine Rechtskurve und verläuft anschliessend im linken Talbereich der Erlenbach als Brückenbauwerk in Richtung Wohngebiet Ober den Erlen. Hier beginnt ein Trogbauwerk, welches in einem Abstand von weniger als 80 m um die südöstlichen Häuser des Wohngebietes "Ober den Erlen" herum geführt wird. Ab hier verläuft die Variante 2 parallel der Variante 1.
Die Variante 3 führt von der L319, in Höhe des Windrades von Limburg kommend in einer Linkskurve in Richtung Hof Hohenfeld. Ein 5 m hohes Dammbauwerk wird während diesem Verlauf notwendig um die Senke auf der Srecke zu überbrücken. Vor dem Hof Hohenfeld, in einem Abstand von wenigen Metern, biegt die Trasse nach rechts ab um dann am Hang hinab zunächst in einem Trog, später wieder in einem Brückenbauwerk in Richtung Flachter Bahnhof und dort in einer Linkskurve in Richtung Niederneisen zu führen.
Die Variante 3 hat eine besonders hohe Beeinträchtigung von Wasser, Luft, Tierschutz und tangiert das NATURA 2000 Gebiet. Besonders zu erwähnen ist hier die Trassenführung in der Nähe von Flacht durch das Brutgebiet des Wiedehopf.
Die Variante 3a verläuft zunächst wie die Variante 3 führt dann aber im Südosten von Holzheim weiter von der Bebauung entfernt in Richtung Flacht.
Die Variante 3a hat eine besonders hohe Beeinträchtigung von Luft, Tierschutz und tangiert das NATURA 2000 Gebiet. Besonders zu erwähnen ist hier die Trassenführung in der Nähe von Flacht durch das Brutgebiet des Wiedehopf.
Die Variante 3b führt von der L319, etwas nördlich des Windrades von Limburg kommend in einer Linkskurve in Richtung Hof Hohenfeld. Anschliessend verläuft sie beinahe parallel des Natura 2000 Gebietes und der Landesgrenze in Richtung Hof Hohenfels. Danach führt sie wie die variante 3a Südosten von Holzheim weiter von der Bebauung entfernt in Richtung Flacht.
Die Variante 3b hat eine besonders hohe Beeinträchtigung von Luft, Tierschutz und tangiert das NATURA 2000 Gebiet. Besonders zu erwähnen ist hier die Trassenführung in der Nähe von Flacht durch das Brutgebiet des Wiedehopf.
Variante 4
Die Variante 4 bindet direkt an die geplante Südumgehung 1 oder 1a an. Sie führt von dort parallel zum Natura 2000 Gebiet und stellenweise auch durch das Gebiet hindurch in Richtung Flacht. Dabei verläuft sie wie die Trasse 3 unmittelbar am Hof Hohenfeld vorbei. Von dort führt die Trasse in einer langezogenen Links- und dann Rechtskurve am südlichen Hang des Tales vom Flachter Bahnhof in Richtung Mensfelden gesehen, entlang. Dort schliesst sie sich wieder der Trasse Richtung Niederneisen an. Auch die Variante 4 führt zu einer hohen Beeinträchtigung von Luft und Tierwelt und führt sehr dicht am NATURA 2000 Gebiet vorbei.
Diese Variante wurde vom Holzheimer Gemeinderat vorgeschlagen, jedoch vom Gutachter als nicht durchführbar abgelehnt.